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VEREINSSTATUTEN PANDEM

 Verein PandEM / Party and Event Management

mit Sitz in Luzern

 

 

1.      Name und Sitz

Unter dem Namen PandEM (Party and Event Management) besteht ein Kultur- und Freizeitverein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern.

 

 

2.      Zweck

PandEM veranstaltet diverse Events (Parties, Konzerte) in der Zentralschweiz. Ausserdem betreibt der Verein eine umfangreiche Internetplattform: www.pandem.ch

 

 

3.      Mittel

-Eventumsetzung

-Mitgliederbeiträge

-Miet- und Vermittlungseinnahmen

-Zuwendungen, Spenden, Sponsoring

-Kulturförderungsbeiträge

 

 

4.      Mitgliedschaft

Alle wichtigen Informationen für Mitglieder finden sich auf www.pandem.ch

 

Vorstandsmitglieder:

-Werden von der GV (Vorstand) gewählt

-Mitgliederbeitrag 20.- CHF pro Jahr.

 

Aktivmitglieder:

-Beteiligen sich aktiv am Vereinsgeschehen.

-Jeder kann Aktivmitglied werden mit Einwilligung des Vorstandes.

-Mitgliederbeitrag 20.- CHF pro Jahr.

-Vorteile: Jährliches Mitglieder-Essen, gratis Eintritt bei allen PandEM-Events.

 

Passivmitglieder:

-Jede Person die den Verein unterstützen will, ohne aktiv im Verein mitzumachen.

-Jeder kann Passivmitglied werden auf www.pandem.ch.

-Mitgliederbeitrag 20.- CHF pro Jahr.

-Vorteile: Vergünstigungen bei allen PandEM-Events und anderen

Dienstleistungen. 

 

5.      Aufnahme, Austritt, Ausschluss

-Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach der Bezahlung des Mitgliederbeitrages des folgenden Jahres.

-Der Austritt erfolgt auf Ende des Kalenderjahres, wenn der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt wurde.

-Über den Ausschluss von Mitgliedern enscheidet der Vorstand.

 

6.      Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a)     Generalversammlung (Vorstand)

b)     Aktivmitglieder

c)     Passivmitglieder

 

7.      Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung (Vorstand). Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Januar statt.

Zur Generalversammlung werden die Vorstandsmitglieder eine Woche zum voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

 

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:

a)     Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes

b)     Festsetzung und Änderung der Statuten

c)     Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes

d)     Beschluss über das Jahresbudget

e)     Festsetzung des Mitgliederbeitrages

f)       Behandlung der Ausschlussrekurse

 

An der Generalversammlung besitzt jedes Vorstandsmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Aktiv- und Passivmitglieder werden zur Generalversammlung nicht eingeladen und besitzen kein Stimmrecht.

 

8.      Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Personen, nämlich dem Präsidenten, Kassier und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.

 

9.      Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich ein Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

 

 

10.   Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

 

11.   Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

12.   Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn der ganze Vorstand dem Änderungsvorschlag zustimmt.

 

13.   Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur vom ganzen Vorstand beschlossen werden

 

14.   Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 30.12.2007 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

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Präsident:                              Kassier:                           Vorstandsmitglied:

David Kressebuch                    Roger Müller                      Chris Imfeld